Das E-Rezept, die digitale Version des herkömmlichen Arztrezeptes, ist seit dem 1. Januar 2024 für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland verpflichtend.
Bitte beachten Sie: Betäubungsmittel, kurz Btm werden nach wie vor auf einem herkömmlichen BtM-Rezept in Papierform verschrieben. Da Cannabis ab dem 1. April nicht mehr als BtM eingestuft wird, kann Cannabis ab diesem Datum auch auf E-Rezept verschrieben werden.
Die Umstellung auf die elektronische Form ist für Betäubungsmittel erst für Mitte 2025 geplant. Was sich ab dem 1. April konkret ändert, warum Patienten, Apotheken und Ärzte davon profitieren und wieso das sogenannte “Elektronische Rezept” teilweise immer noch auf Papier gedruckt wird, erfahren Sie in diesem Artikel, den wir immer wieder updaten werden!