Medizinisches Cannabis aus Ihrer Apotheke
Notwendige Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
Nach § 9 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sind auf dem Betäubungsmittelrezept folgende Angaben zu machen:
- Name, Vorname, Anschrift des Patienten
- Ausstellungsdatum
- Arzneimittelbezeichnung
Falls das Arzneimittel durch diese Bezeichnung nicht eindeutig zu bestimmen ist, sollten die folgenden zusätzlichen Angaben gemacht werden:- das Gewicht je Packungseinheit bzw. je Einzeldosis bei abgeteilten Zubereitungen und
- die Darreichungsform
Arzneimittelbezeichnungen wie „Cannabisblüten“ oder „Cannabis flos“ sind unzureichend und müssen durch die jeweilige Sorte ergänzt werden.
- Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe (z.B. 3 x täglich 0,2 g) oder Hinweis auf eine schriftliche Gebrauchsanweisung
- Beim Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge ( Cannabis in Form von getrockneten Blüten 100 g, Cannabisextrakt (bezogen auf den ∆9 -Tetrahydrocannabinol-Gehalt 500 mg ( z.B Dronabinol)): „A“
- Unterschrift und Name des verschreibenden Arztes, seine Berufsbezeichnung, Anschrift einschließlich Telefonnummer
NRF-Rezepturen für Cannabisblüten und Dronabinol:
- Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung NRF 22.12.
- Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung NRF 22.13.
- Cannabisblüten zur Teezubereitung NRF 22.14.
- Cannabisblüten in Einzeldosen zur Teezubereitung NRF 22.15.
- Dronabinol Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg NRF 22.15.
- Ölige Dronabinol Tropfen 25 mg/ml NRF 22.8.
Medizinisches Cannabis aus Ihrer Apotheke
Ihre Experten für grüne Medizin