Medizinisches Cannabis aus Ihrer Apotheke

Notwendige Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept

Nach § 9 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sind auf dem Betäubungsmittelrezept folgende Angaben zu machen:

  • Name, Vorname, Anschrift des Patienten
  • Ausstellungsdatum
  • Arzneimittelbezeichnung
    Falls das Arzneimittel durch diese Bezeichnung nicht eindeutig zu bestimmen ist, sollten die folgenden zusätzlichen Angaben gemacht werden:

    • das Gewicht je Packungseinheit bzw. je Einzeldosis bei abgeteilten Zubereitungen und
    • die Darreichungsform

Arzneimittelbezeichnungen wie “Cannabisblüten” oder “Cannabis flos” sind unzureichend und müssen durch die jeweilige Sorte ergänzt werden.

  • Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe (z.B. 3 x täglich 0,2 g) oder Hinweis auf eine schriftliche Gebrauchsanweisung
  • Beim Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge ( Cannabis in Form von getrockneten Blüten 100 g, Cannabisextrakt (bezogen auf den ∆9 -Tetrahydrocannabinol-Gehalt 500 mg ( z.B Dronabinol)): “A”
  • Unterschrift und Name des verschreibenden Arztes, seine Berufsbezeichnung, Anschrift einschließlich Telefonnummer

NRF-Rezepturen für Cannabisblüten und Dronabinol:

  • Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung NRF 22.12.
  • Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung NRF 22.13.
  • Cannabisblüten zur Teezubereitung NRF 22.14.
  • Cannabisblüten in Einzeldosen zur Teezubereitung NRF 22.15.
  • Dronabinol Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg NRF 22.15.
  • Ölige Dronabinol Tropfen 25 mg/ml NRF 22.8.

Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.12.)

Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.12.)

Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.13.)

Cannabisblüten in Einzeldosen zur Inhalation nach Verdampfung (NRF 22.13.)

Cannabisblüten zur Teezubereitung (NRF 22.14.)

Cannabisblüten zur Teezubereitung (NRF 22.14.)

Cannabisblüten in Einzeldosen zur Teezubereitung (NRF 22.15.)

Cannabisblüten in Einzeldosen zur Teezubereitung (NRF 22.15.)

Dronabinol-Kapseln 2,5 mg / 5 mg / 10 mg (NRF 22.7.)

Dronabinol-Kapseln 2,5 mg, 5 mg, 10 mg (NRF 22.7.)

Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.)

Ölige Dronabinol-Tropfen 25 mg/ml (NRF 22.8.)

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