Kostenübernahme für medizinisches Cannabis
Das am 10. März 2017 in Kraft getretene Gesetz zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften” (Cannabis-Gesetz) ermöglicht die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Regelung sieht neben der Möglichkeit, sich medizinisches Cannabis auf Privatrezept verschreiben zu lassen, auch die Option vor, einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu stellen.
Dabei sind gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen,
- wie das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung,
- nicht zur Verfügung stehende oder bereits ausgeschöpfte Standardtherapien oder wenn diese nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes nicht zur Anwendung kommen können
- sowie das Vorliegen einer nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome.
Den Antrag auf Kostenübernahme stellen Patientinnen/Patienten formlos direkt an ihre gesetzliche Krankenversicherung
- vor Therapiebeginn und vor der Verordnung.
Der Behandelnde Arzt/Ärztin verfassen eine antragsbegleitende Stellungnahme, die darlegt, warum es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, dass keine anderen Therapieoptionen bestehen und inwiefern eine Behandlung mit medizinischen Cannabis Erfolg verspricht.
Laut Genehmigungsvorbehalt dürfen Krankenkassen den Antrag ablehnen.
Häufigste Ablehnungsgründe: Medizinische Antragsvoraussetzungen fehlen; Antrag ist fehlerhaft oder unvollständig.
Wenn Ihnen medizinisches Cannabis verschrieben wurde, können Sie also eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragen.
