Kostenübernahme für medizinisches Cannabis

Das am 10. März 2017 in Kraft getretene Gesetz zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften” (Cannabis-Gesetz) ermöglicht die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Regelung sieht neben der Möglichkeit, sich medizinisches Cannabis  auf Privatrezept verschreiben zu lassen, auch die Option vor, einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu stellen.

Dabei sind gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen,

  • wie das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung,
  • nicht zur Verfügung stehende oder bereits ausgeschöpfte Standardtherapien oder wenn diese nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes nicht zur Anwendung kommen können
  • sowie das Vorliegen einer nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome.

Den Antrag auf Kostenübernahme stellen Patientinnen/Patienten formlos direkt an ihre gesetzliche Krankenversicherung

  • vor Therapiebeginn und vor der Verordnung.

Der Behandelnde Arzt/Ärztin verfassen eine antragsbegleitende Stellungnahme, die darlegt, warum es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, dass keine anderen Therapieoptionen bestehen und inwiefern eine Behandlung mit medizinischen Cannabis Erfolg verspricht.

Laut Genehmigungsvorbehalt dürfen Krankenkassen den Antrag ablehnen.

Häufigste Ablehnungsgründe: Medizinische Antragsvoraussetzungen fehlen; Antrag ist fehlerhaft oder unvollständig.

Wenn Ihnen medizinisches Cannabis verschrieben wurde, können Sie also eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragen.

Einen Teil der Unterlagen füllt Ihr Arzt/Ärztin aus – die Antragstellung erfolgt allerdings immer durch den Patienten.

Da die Art und Weise der Antragstellung entscheidend für das Ergebnis sein kann, haben Sie es zu einem gewissen Grad selbst in der Hand: Neben fehlenden medizinischen Antragsvoraussetzungen sind auch fehlerhafte oder unvollständige Anträge ein häufiger Ablehnungsgrund.

Um fehlerhafte oder unvollständige Anträge zu vermeiden können Sie sich auch an einen Patientenberater für medizinisches Cannabis wenden. Dieser kann ihnen bei Sichtung ihrer Unterlagen helfen oder Sie bei der Antragsstellung mit praktischen Tipps und viel Erfahrung begleiten.

Auf cannapatient.de finden Sie Herrn Würfl, welcher selbst Cannabispatient ist und sich sehr gut mit vielen Problemen in der Praxis auskennt. Er hat sich auf genaue und korrekte Antragsstellung spezialisiert und verfügt auch über ein unabhängiges Netzwerk von Beraterkollegen sodass ihnen auf jeden Fall individuell geholfen wird.

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Alexander Würfl, Cannapatient.de