Kollegiale Hilfe

Wir stellen für Ihre Patienten cannabinoidhaltige Rezepturen her.
Sie haben einen Patienten, den Sie versorgen möchten, aber es zeitnah nicht können.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, sodass Ihr Patient am nächsten Werktag seine Cannabis-Rezeptur bei Ihnen abholen kann. Damit bieten Sie Ihrem Patienten den gewohnten Service.

Nach § 17 Abs. 6c ApBetrO dürfen Sie auf kollegiale Aushilfe zwischen Apotheken in dringenden Fällen, in denen ein erforderliches Arzneimittel nicht rechtzeitig bezogen oder hergestellt werden kann, zugreifen.

Sie haben folgende zwei Möglichkeiten:

1. Sie bestellen die Rezeptur für Ihren Patienten:

Wir stellen diese her und Sie rechnen komplett mit Ihren Patienten ab. Der Vorteil ist, dass wenn Sie bis 12 Uhr bei uns bestellen, die Rezeptur am nächsten Werktag bei Ihnen in der Apotheke ist.
Somit ist Ihr Patient schnellstmöglich mit seinem Cannabis Medikament versorgt.
Bitte faxen Sie uns die ausgefüllte Patientenvollmacht und den Bestellschein mit einer Rezeptkopie an 0281/15862 zu.
Wir melden uns umgehend bei Ihnen um alle Einzelheiten zu besprechen.

2. Sie überweisen den Patienten an uns.

Wir sprechen uns mit Ihrem Patienten ab und liefern die Cannabis Rezeptur direkt an den Patienten.
Somit muss Ihr Patient nicht weiter nach einer Apotheke suchen, die Cannabis-Rezepturen herstellt. Bitte geben Sie folgende
Unterlagen  Ihren Patienten mit.